
Bußgeld droht? Geben Sie uns Bescheid!
Auch wenn Sie davon überzeugt sind, dass Ihre Sache keine Aussicht auf Erfolg hat, können wir in vielen Fällen weiterhelfen.

Sind Sie
- zu schnell gefahren?
- über eine knallrote Ampel gefahren?
- zu dicht auf Ihren Vordermann aufgefahren?
- oder betrunken angehalten worden?
Nehmen Sie in diesen und allen anderen Fällen direkt mit uns Kontakt auf, wenn Sie einen Anhörungsbogen der Polizei, der Bußgeldbehörde oder des Ordnungsamts erhalten haben, damit wir Ihre Verteidigung übernehmen können.
Schließlich sind die Bußgelder hierfür und für andere Ordnungswidrigkeiten im Februar 2009 wieder deutlich erhöht worden. Jetzt kann es ganz schnell sehr teuer werden oder gleich für eine gewisse Zeit Fahrverbot bedeuten!
Info: Auf der Website der ARGE Verkehrsrecht finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog.
Ein Tipp: Machen Sie nur die Angaben, die Sie machen müssen!
Wenn Sie von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden sind, sollten Sie lediglich Ihre Personalien weitergeben. Sie müssen keine Stellung zum Vorfall nehmen. Das gleiche gilt für eine Vorladung der Polizei: Auch der muss keine Folge geleistet werden.
Grundsätzlich ist es ratsam, sich von uns beraten zu lassen, bevor Sie gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde über den Anhörungsbogen Angaben zur Sache machen. Als Angabe zur Sache gilt allein schon, wenn Sie angeben, ob Sie das Fahrzeug gesteuert haben. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.
Auch Messgeräte haben nicht immer Recht!
Wir bringen die Argumente, die für Sie sprechen, sachlich und fachlich korrekt vor und können auch die möglichen Fehlerquellen auf der Gegenseite einschätzen. Dazu zählen beispielsweise nachweislich immer wieder vorkommende Messfehler oder formale Fehler der Behörden.
Außerdem kennen wir auch Mittel und Wege, wie ein drohender Führerscheinentzug vermieden werden kann - beispielsweise wenn statt einer groben Pflichtverletzung ein sogenanntes Augenblicksversagen vorliegt, das nicht zwangsläufig zum Fahrverbot führt.
Kurz gesagt: Nehmen Sie unsere Beratungsleistung so früh wie möglich in Anspruch. Je früher wir informiert sind, desto mehr können wir für Sie bewirken.