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PHÄNOMEN INSOLVENZ:

Ihre Fragen, unsere Antworten

Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz, dazu Dokumente, Links und mehr.

IHRE FRAGEN, UNSERE ANTWORTEN

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DOKUMENTE UND INFOS ZUM THEMA

Hier finden Sie Formulare, Inventarlisten, Mitteilungen und allgemeine Informationen aus dem Themenkomplex Insolvenzverfahren.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie für das Öffnen von PDF-Dokumenten den Adobe Acrobat Reader benötigen.

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Formulare für Forderungsanmeldung und Guthabenkonto


Forderungsanmeldung
(PDF)
Dieses Formular können Sie ausdrucken und zur Anmeldung Ihrer Forderung in einem Insolvenzverfahren verwenden.
Übrigens: Dieses Formular kann auch online ausgefüllt werden, muss aber dennoch in Papierform dem Insolvenzverwalter übersandt werden.

Guthabenkonto (PDF)
Musterschreiben an die Bank mit der Bitte um Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis. 

Guthabenkonto (.doc)
Das obige Musterschreiben als Worddatei. Sie können das Dokument abspeichern und in Word öffen, um es Ihren Bedürfnissen anzupassen.

 

AGB für Insolvenzverkäufe und Inventarlisten


AGB
(PDF)
Hier finden Sie unsere AGB, die die Grundlage der Insolvenzverkäufe bilden.

Inventarliste Gastronomieeinrichtung (PDF)
Hier finden Sie eine Liste zur Gastronomieeinrichtung. Verkauf gegen Höchstgebot. 

 

Merkblätter


Merkblatt zur Forderungsanmeldung (PDF)
Welche Zinsen können angemeldet werden? Sind Forderungen in Fremdwährungen anmeldefähig? Was ist mit Insolvenzgeld? Antworten auf all diese Fragen finden Sie in diesem Merkblatt.

Informationen zur Restschuldbefreiung (PDF)
Eine neue Chance für redliche Schuldner. Quelle: Bundesministerium der Justiz

 

Mitteilungen


Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers
(PDF)
Prinzipiell haften GmbH-Geschäftsführer nicht für die Verbindlichkeiten ihres Unternehmens. Von diesem Grundsatz haben Gesetzgeber und Rechtsprechung aber Ausnahmen gemacht. Ein Aufsatz zu diesem Thema von RA Dr. Norbert Gieseler, Kanzlei Dr. Scholz & Weispfennig, Nürnberg (vollständiger Abdruck des in der Zeitschrift „jurfix” veröffentlichten Aufsatzes, mit freundlicher Genehmigung von DATEV).

Neue Pfändungstabelle (zu § 850c ZPO) (PDF)
gültig ab 01.07.2011
Die Tabelle sagt aus, welcher Anteil vom Nettoeinkommen einer Person gepfändet werden kann. Zu berücksichtigen sind Unterhaltsleistungen des Schuldners gegenüber seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, einem Verwandten oder der Mutter eines nichtehelichen Kindes.
Diese Tabelle gilt nicht für die Pfändung von Unterhaltsansprüchen, sondern für die Pfändung von sonstigen Geldleistungen. Für die Pfändung von Unterhalt wird eine individuelle Festlegung von Pfändungsfreibeträgen durch das Gericht vorgenommen. Diese sind erheblich niedriger als die unten genannten Tabellenbeträge.

Dr. jur. Wolfgang Maus
Mannheimer Str. 254a
55543 Bad Kreuznach

           

Tel. +49(0)671-79496-0
Fax +49(0)671-79496-10
info(at)insodrmaus.de

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