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INSOLVENZ ALS CHANCE:

Die Ursachen, der Ablauf und Beispiele

Eine Insolvenz ist immer auch eine Chance. Warum? Das zeigen wir auf den
folgenden Seiten.

Freiberufler und Selbstständige

Regelinsolvenzverfahren

 

FREIBERUFLER UND SELBSTSTÄNDIGE IN FINANZIELLER NOT

Wahrscheinlich trifft die Vermutung zu, dass für den Fall, wenn niedergelassene Ärzte juristische Personen (GmbH) wären, 50 % wegen einer bestehenden Überschuldung und/oder Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellen müssten (so Köttendrop, Ärztezeitung v. 6.10.1998, S. 19). Wir erleben es immer wieder, dass viele Freiberufler in der verdeckten, verschleierten Insolvenz praktizieren. Sie überleben nur, weil der Ehegatte mitverdient.

Da macht es keinen Unterschied, ob es sich um Ärzte, Zahnärzte, Architekten oder Rechtsanwälte handelt. Auch Steuerberater sind betroffen. Nicht anders ergeht es den sonstigen Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Buchhändler, Goldschmiede, Metzger, der komplette Einzelhandel: Alle Berufszweige werden von dem geänderte Konsum- und Ausgabeverhalten der Bevölkerung betroffen.

Wir unterscheiden zwischen internen und externen Ursachen.

Intern: Fehlende Standortanalyse und Finanzplanung, falsche Finanzierung, Haftung für Altverbindlichkeiten in einer Gemeinschaftspaxis.

Extern: Übersteigertes Konsumverhalten, Spekulationsgeschäfte/ Steuersparmodellle, Scheitern der Ehe, unkalkulierbare Einnahmen.

Auch diese sog. natürlichen Personen sind selbstverständlich insolvenzfähig, u.z. in einem Regelinsolvenzverfahren, das nach dem gleichen Muster abläuft wie Verfahren bei Kapitalgesellschaften.

Was Sie wissen sollten

  1. Zur Verfahrenseinleitung genügt ein formloser Antrag. Diesen können Sie auch zu Protokoll der Geschäftsstelle erklären.

  2. Weil einem Selbstständigen als Privatperson die Verfahrenskosten auf Antrag gestundet werden, ist eine Ablehnung mangels Masse ausgeschlossen.

  3. Spätestens nach 6 Jahren Wohlverhaltensphase erhalten Sie auf Antrag Restschuldbefreiung. Sie sind schuldenfrei.

  4. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, das Gewerbe aus der Insolvenzmasse freizugeben, also in das freie Vermögen des Schuldners zurückführen. Damit bleiben Sie eigenverantwortlich für Ihr Unternehmen.

  5. Das ist anders, wenn Sie Ihre Zulassung verlieren. Davon sind Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftprüfer betroffen, also alle Berufsgruppen, die mit dem Geld ihrer Mandanten in Berühung kommen.

  6. Ärzte und Architekten hingegen haben keine beruflichen Sanktionen zu befürchten. Die berufsständischen Regeln für Ärzte und Architekten sehen kein Berufsverbot wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse vor.

    Dr. jur. Wolfgang Maus
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    55543 Bad Kreuznach

               

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    Fax +49(0)671-79496-10
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