ZIEL UNSERER ARBEIT:
Sanierung, Fortführung, Erhalt
Auf diesen Seiten geben wir Ihnen einen Einblick in unsere Leistungen im Rahmen
unserer systemisch geprägten Insolvenzsachbearbeitung.
BERATUNG
HONORAR & KOSTEN
INVESTITION IN IHRE ZUKUNFT
Das Beraterhonorar orientiert sich am Zeitaufwand, an der Bedeutung der Angelegenheit, unserer Tätigkeit und Ihren Möglichkeiten.
Kostenloses Informationsgespräch
Die Informationsgespräche für Nichtunternehmer sind in der Regel kostenlos und dauern nicht länger als 30 Minuten: Sie schildern Ihre Situation und wir informieren über Ihre Möglichkeiten.
Beratung für Unternehmer
Eine ausführliche Beratung und Betreuung im Unternehmensinsolvenzbereich sollte Ihnen einen Stundensatz von 220 Euro wert sein. Das Geld ist gut investiert. In Einzelfällen können wir uns auf einen Pauschalbetrag verständigen.
Verbraucherinsolvenzverfahren
Das müssen Sie wissen: Sie haben die Möglichkeit, kostenlos die Hilfe der Schuldnerberatung, der Diakonie oder Caritas in Anspruch zu nehmen. Verschiedendlich übernehmen Amtsgerichte unsere Kosten durch die Gewährung von Beratungshilfe.
Ansonsten gilt: Wenn wir für Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten und einleiten sollen, entstehen Ihnen in der Regel folgende Kosten:
Diese Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Auslagen. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht.
Sie können Ratenzahlungen mit uns absprechen.
Der VID (Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e. V.) hat mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung, den sog. GOI, verbindliche Maßstäbe für diese Tätigkeit erarbeitet.
Den genauen Wortlaut der GOI, die die Anforderungen an den Verwalter, sein Büro und die Regeln des Verfahrensablaufs normieren, können Sie hier nachlesen.