
Es hat gekracht? Übergeben Sie direkt an uns!
Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust - lassen Sie uns als Experten Ihre Interessen vertreten.

Nach einem Unfall gibt es viel zu regeln - selbst wenn es dabei lediglich Sachschaden gab. Eines gilt aber grundsätzlich: Nehmen Sie direkt nach dem Unfall keine Stellung zu dem Vorfall, sondern setzen Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Sollte die Versicherung des Unfallgegners mit Ihnen Kontakt aufnehmen, verweisen Sie sie ebenfalls an uns.
Denn allein, wenn es um Sachschaden geht, gilt es, eine Reihe relevanter Faktoren zu beachten: Reparatur oder Neuanschaffung, Übernahme der Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfallsentschädigung, Folgekosten wie die für eine PKW-Neuanmeldung und und und ...
Mehr Schadensersatz dank kompetenter Rechtsvertretung
Ungleich komplizierter wird es, wenn bei dem Unfall Personen verletzt worden sind oder sogar zu Tode kamen. Schnell geht es hier um komplizierte Schmerzensgeld- oder Schadensersatzangelegenheiten. Ein erfahrener Verkehrsanwalt an Ihrer Seite kann Ihre Rechte und Ansprüche realistisch einschätzen und durchsetzen. Unfallgeschädigte mit einem Verkehrsanwalt erzielen in der Regel deutlich höheren Schadensersatz als diejenigen, die die Regulierung selbst in die Hand genommen haben - zumal gegnerische Versicherungen bei der Regulierung ab und an so manchen Posten außer Acht lassen, der dem Geschädigten von Vorteil gewesen wäre.
Ferner kann nur ein Verkehrsanwalt beurteilen, welche Ansprüche Ihnen nach einem Unfall darüber hinaus zustehen. Oder wussten Sie, dass Sie mit einer Verletzung nach einem nicht verschuldeten Unfall Anrecht auf Erstattung von Haushaltsführungskosten haben?
Und die Kosten der Unfallabwicklung?
Schuld beim Unfallgegner? Dessen Versicherung zahlt alle durch unser Mandat entstehenden Kosten, abgesehen von extremen Ausnahmefällen.
Schuld bzw. Teilschuld bei Ihnen? Dann springt in der Regel die Rechtsschutzversicherung ein, sofern Sie versichert sind.
Was bei einem Unfall zu tun ist - die wichtigsten Grundregeln
Auch wenn es direkt nach einem Unfall schwer ist, einen kühlen Kopf zu bewahren, sollten Sie einige Grundregeln beachten - die könnten nämlich über Rechtbekommen oder nicht Rechtbekommen entscheiden:
- Unfallstelle sichern, falls nötig Krankenwagen rufen, sofort Polizei benachrichtigen
- Keine spontanen Schuldeingeständnisse machen und nicht vom Unfallgegner verunsichern lassen!
- Bestenfalls nichts verändern, bevor die Polizei vor Ort ist - andernfalls Skizzen oder Fotos von Bremsspuren u. dgl. machen.
- Sofern Sie einen Unfallbericht zur Verfügung haben (am besten immer einen Blankobericht im Handschuhfach dabei haben), füllen Sie diesen aus. Ansonsten notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten des Unfallgegners (Führerschein oder Personalausweis), ggf. den Namen des Halters (KFZ-Schein), den Namen seiner Versicherung und die Versicherungsnummer sowie das KFZ-Kennzeichen. Mit diesen Daten am besten sofort zum Verkehrsanwalt!
- Kontrollieren Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie es ggf. und notieren Sie sich das Aktenzeichen, das Sie direkt an uns weitergeben.
- Treffen Sie keine Vereinbarungen! Sollten Sie direkt nach dem Unfall oder später Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners haben, verweisen Sie sie ausschließlich an uns.
Besser vorbereitet: Unfallbericht zum Download
Damit es schnell und einfach geht, wenn es muss: Hier finden Sie einen Muster-Unfallbericht, den Sie sich herunterladen und mit in Ihr KFZ nehmen können: