PHÄNOMEN INSOLVENZ:
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Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Thema Insolvenz, dazu Dokumente, Links und mehr.
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Neue Koalition schreibt Reform des Insolvenzrechts fest
Das Insolvenzrecht muss den neuen Herausforderungen angepasst werden. Wir werden ein Instrumentarium schaffen, dass es der Bankenaufsicht frühzeitig ermöglicht, systemrelevante Finanzinstitute im Rahmen eines geordneten Verfahrens zu restrukturieren.
Wir wollen die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtern und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen. Hierzu gehört es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz zu verbessern.
Das Insolvenzplanverfahren soll vereinfacht und im Sinne eines Restrukturierungsrechts noch stärker auf die Frühsanierung von Unternehmen ausgerichtet werden. Für Kreditinstitute ist ein früh eingreifendes Reorganisationsverfahren vorzusehen. Hierdurch sollen Enteignungen vermieden und das Haftungsprinzip gestärkt werden. Eine wesentliche Errungenschaft der Insolvenzordnung ist die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Hiermit nicht vereinbar ist die in der letzten Wahlperiode gegen den Willen der Rechtspolitiker aller Fraktionen erfolgte Privilegierung der Sozialkassen im Insolvenzverfahren. Diese werden wir beenden. Weiteren Regelungsbedarf werden wir prüfen. Das gilt namentlich für den Verschuldensbegriff, die Verwalterauswahl und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Hier muss auch weiterhin der Grundsatz der zweiten Chance gelten. Rechtsstaatliche Standards müssen gewahrt bleiben.
Quelle: Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vom 26.10.2009
14 % mehr Unternehmensinsolvenzen im 1. Halbjahr 2009
WIESBADEN - Im ersten Halbjahr 2009 verzeichneten die deutschen Amtsgerichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 16.142 Insolvenzen von Unternehmen und 48.284 von Verbrauchern. Insgesamt registrierten die Gerichte in diesem Zeitraum 78.846 Insolvenzen. Ein Vergleich dieser Zahlen mit dem Vorjahreszeitraum würde die tatsächliche Entwicklung nicht korrekt widerspiegeln, da von nordrhein-westfälischen Gerichten im ersten Quartal 2008 Insolvenzfälle des Jahres 2007 nachgemeldet wurden. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre lässt sich aber die Entwicklung für Deutschland insgesamt auch anhand der Ergebnisse der übrigen 15 Bundesländer darstellen. Ohne Nordrhein-Westfalen stieg im ersten Halbjahr 2009 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 14,8 %, die Verbraucherinsolvenzen nahmen dagegen um 2,6 % ab. Die Gesamtzahl der Insolvenzen lag gegenüber dem ersten Halbjahr 2008 um 0,9 % höher.
Die voraussichtlichen offenen Forderungen der Gläubiger beliefen sich für das erste Halbjahr 2009 nach Angaben der Gerichte auf 24,4 Mrd. Euro gegenüber 14,7 Mrd. Euro im entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.
Im Juni 2009 wurden 2.788 Insolvenzen von Unternehmen (+ 15,9 %) und 8.434 Insolvenzen von Verbrauchern (+ 4,1 %) gemeldet. Insgesamt registrierten die Gerichte 13.655 Insolvenzen, das waren 7,0 % mehr als im Juni 2008. Diese Angaben beziehen sich auf Berechnungen einschließlich Nordrhein-Westfalen.
Quelle: www.destatis.de